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Wissenswertes -Tipps für Autofahrer

Recht bekommen im Streitfall

Die Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen.

Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.

Verkehrsanwälte helfen Ihnen kompetent bei:

  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
  • der Sicherung der Beweise
  • der Feststellung des Schadensumfangs
  • Fragen der Wertminderung
  • Fragen der Reparaturkosten
  • der Auswahl eines Gutachters
  • Kosten für Gutachten

Die Kosten des Verkehrsanwaltes zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

Ihre Rechte im Schadensfall

Sie haben das Recht auf:

  • einen Anwalt Ihrer Wahl
  • auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • freie Wahl des Gutachters
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.

Tipp: Nach dem Unfall – Bloß nicht!

  • Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!
  • Die Abwicklung des Unfalls nicht von Dritten abnehmen lassen!
  • Keine „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!
  • Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung z.B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen / Gutachters treffen!
  • Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen!

Tipp: Ein Unfall in einem Land der EU

Ihre Ansprüche – dafür setzen wir uns ein:

Wird z.B. ein deutscher Tourist mit seinem deutschen Fahrzeug in Rom in einen Unfall verwickelt, den der italienische Fahrer eines in Italien zugelassenen Fahrzeuges verschuldet hat, sind die Ansprüche des deutschen Touristen von einem Regulierungsbeauftragten der italienischen Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland zu regulieren.

Ratgeber

Tipp: Unfallverletzungen 
Ihre Ansprüche – dafür setzten wir uns ein:

  • Anspruch auf Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
  • Kosten der Kurbehandlung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Haushaltsführungsschaden
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen
040 / 730 57 100
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