Wird z.B. ein deutscher Tourist mit seinem deutschen Fahrzeug in Rom in einen Unfall verwickelt, den der italienische Fahrer eines in Italien zugelassenen Fahrzeuges verschuldet hat, sind die Ansprüche des deutschen Touristen von einem Regulierungsbeauftragten der italienischen Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland zu regulieren.
Ratgeber
Tipp: Unfallverletzungen Ihre Ansprüche – dafür setzten wir uns ein:
Anspruch auf Schmerzensgeld
Ersatz Ihres Verdienstausfalls
Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt